Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Leistungen der Kfz-Aufbereitung und Lackveredelung von Arman Gasparjan, MIRROR-EFFECT Lackveredelung | Keramikversiegelung | Schutzfolierung, Sandstraße 42, 67661 Kaiserslautern, E-Mail:
info@mirror-effect.de (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde")
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen der Fahrzeugveredelung, insbesondere Lackschutzfolierung (Paint Protection Film), Keramikversiegelung sowie damit verbundene Nebenleistungen (z. B. Hol- und Bringservice), die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen werden.
1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nachfolgend nicht nach Kundengruppen unterschieden wird.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Die Darstellung der Leistungen und Pakete (z. B. Street-Paket, Performance-Paket, Track-Paket) auf der Website des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftragnehmer die vom Kunden angefragte Leistung (mündlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder Kontaktformular) verbindlich bestätigt, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung.
2.3 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung folgender Leistungen: Lackschutzfolierung (Paint Protection Film) mit den Markenprodukten XPEL und SunTek sowie Keramikversiegelung, ergänzend ein Hol- und Bringservice für die Fahrzeugübergabe. Der konkrete Leistungsumfang (Paket, Fahrzeugbereiche, Produktwahl) ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung bzw. dem vereinbarten Angebot.
2.4 Es handelt sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um werkvertragliche Leistungen im Sinne von § 631 BGB. Geschuldet ist die Herbeiführung des vereinbarten Arbeitserfolgs an dem übergebenen Fahrzeug.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten bzw. auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders gekennzeichnet, netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Abweichungen vom Grundpreis (z. B. Aufpreise für SUV, Sonderausstattung, größere Fahrzeuge) werden vor Auftragserteilung mitgeteilt.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Abschluss und Übergabe der Leistung fällig. Der Auftragnehmer stellt hierüber eine Rechnung per E-Mail oder Post aus. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreicheren Aufträgen eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
4. Fahrzeugübergabe, Hol- und Bringservice, Obhutspflichten
4.1 Der Kunde übergibt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am Betriebssitz des Auftragnehmers oder, sofern ein Hol- und Bringservice vereinbart wurde, an einem vereinbarten Abholort.
4.2 Der Kunde hat das Fahrzeug in einem Zustand zu übergeben, der die vertragsgemäße Bearbeitung ermöglicht (insbesondere gereinigt, mit vollständigem Zubehör, ohne persönliche Wertgegenstände im Innenraum). Für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
4.3 Während sich das Fahrzeug in der Obhut des Auftragnehmers befindet (einschließlich während eines vereinbarten Hol- und Bringservice), trifft diesen die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung. Das Fahrzeug ist für die Dauer der Verwahrung und des Transports im Rahmen des Hol- und Bringservices durch den Auftragnehmer versichert.
4.4 Bereits vor Übergabe vorhandene Schäden, Vorschäden oder Mängel am Fahrzeug werden nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Kunden bei Übergabe dokumentiert (z. B. fotografisch). Für solche Vorschäden haftet der Auftragnehmer nicht.
4.5 Nach Abschluss der Arbeiten wird das Fahrzeug dem Kunden am vereinbarten Ort übergeben bzw. zurückgebracht. Mit der Übergabe geht die Verwahrpflicht des Auftragnehmers auf den Kunden zurück.
5. Ausführung der Leistung, Fristen
5.1 Die Ausführungsdauer richtet sich nach dem gewählten Paket und Fahrzeugmodell und wird dem Kunden vor Auftragsbeginn mitgeteilt (in der Regel 2 bis 4 Werktage).
5.2 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. verspätete Lieferung von Material durch Dritte, höhere Gewalt), verlängern die Ausführungsfrist entsprechend. Der Auftragnehmer informiert den Kunden hierüber unverzüglich.
6. Gewährleistung und Garantie
6.1 Für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 633 ff. BGB). Zeigt sich ein Mangel an der erbrachten Leistung, hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.
6.2 Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gewährt der Auftragnehmer bzw. der jeweilige Produkthersteller (XPEL, SunTek) auf die verwendeten Produkte eine Herstellergarantie mit einer Laufzeit von bis zu 10–12 Jahren gemäß den jeweils gültigen Herstellerbedingungen. Die genauen Garantiebedingungen werden dem Kunden bei Auftragserteilung bzw. mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt.
6.3 Die Garantie nach Ziff. 6.2 lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – dies umfasst insbesondere die sorgfältige Behandlung und Verwahrung des übergebenen Fahrzeugs –, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
7.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Mitwirkungspflichten des AuftraggebersDer Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen (z. B. Fahrzeugmodell, gewünschte Bereiche, Sonderwünsche) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Für Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht.
9. Kündigung / Stornierung
9.1 Ein vereinbarter Termin kann vom Kunden bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei storniert oder verschoben werden. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann der Auftragnehmer einen angemessenen Aufwendungsersatz in Rechnung stellen.
9.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Widerrufsrecht für VerbraucherVerbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und die Bestandteil dieser AGB ist.
11. VerbraucherstreitbeilegungDer Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1 Der Auftragnehmer behandelt alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werdenden Informationen vertraulich.
12.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
13.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzeslage oder Marktgegebenheiten) mit angemessener Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert; widerspricht der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als angenommen.Stand: September 2026